Mittwoch, 21. September 2016

neues vom waldfrevel

nachdem sich bis mittwoch mittag der täter nicht gemeldet hat, wurde am polizei-posten in loosdorf eine anzeige betreffend grundbesitzstörung und sachbeschädigung eingebracht. zudem konnten drei interessante spuren gesichert werden, zwei am anfahrtsweg zum tatort, eine weitere im zuge der fahrt weg vom tatort.

aufgrund der feuchten verhältnisse zum tatzeitpunkt konnten die reifenbreiten relativ gut vermessen werden. der hinterreifen hat eine stollenaußenbreite von ca. 45 cm, der vorderreifen ist 37 cm am stollen breit. wie man das messen kann? je nach feuchtigkeit ist der boden unterschiedlich plastisch. ist er zu feucht, zerstört der hinterreifen das profil des vorderreifens. ist es zu trocken, hinterlassen beide reifen keinen abdruck. im übergangsbereich bleiben die abdrücke von vorderreifen und hinterreifen sichtbar. ca. 100 m vor dem tatort konnte dieser abdruck gesichert werden.

der reifenabdruck nach dem tatort ist auf den zufall zurückzuführen, dass das fahrzeug vermutlich infolge gegenverkehr ausweichen musste und die verdächtige spur hinterließ.

auf dem zufahrtsweg zum tatort wurden zumindest zwei grenzvermarkungen (eisenstangen mit plastikdosen) umgedrückt, die wieder aufgestellt wurden. ob sie der täter oder eine andere person wieder aufgestellt hat, ist nicht bekannt. auf dem zufahrtsweg war inzwischen ein traktor mit geringerer spurbreite unterwegs.

ich melde mich wieder, wenn es was neues gibt.

Montag, 19. September 2016

sachbeschädigung

grundbesitzstörung, sachbeschädigung, waldfrevel und fahrerflucht. das sind die infrage kommenden delikte eines bisher unbekannten täters, der mit einem größeren traktor in einen fremden wald in seeben, kg inning, gemeinde hürm, eingefahren ist, und auf einer länge von ca. 150 m mind. 20 bäume schwer beschädigt hat. der täter hatte zumindest so weit ortskenntnisse, dass er wusste, dass auf der nordseite ein stichweg in den wald führte, sonst hätte er diesen nicht angesteuert. dass es sich dabei um einen jäger des dortigen reviers handeln könnte, kann daher nicht ausgeschlossen werden. das tatfahrzeug hat eine infrage kommende reifen-außenbreite von ca. 233 cm.

das fahrzeug fuhr auf der südseite in den wald ein, überquerte mehrere baumzeilen, um in den stichweg einzuschwenken ...


... da der stichweg jedoch gut verwachsen war, verfehlte der täter den weg und beschädigte mind. 20 waldbäume.


die folge waren schwer wurzelverletzungen ...


... bäume wurden umgedrückt, niedergedrückt oder ganz überfahren.


auf der nordseite verliess der täter den wald wieder, wobei er den vorhandenen stichweg wieder verfehlte.


da der stichweg zuletzt in der natur nicht erkennbar war, kann es sich beim täter nur um eine ortskundige person handeln.


Dienstag, 5. März 2013

werbung im blog

die werbung im blog am rechten rand und unter dem ersten beitrag wird von google geschaltet. darauf habe ich selbst keinen einfluss. die tatsache, dass diese werbung hier geschaltet wird, stellt keine persönliche empfehlung meinerseits dar.

formular wildschadens-übereinkommen

in der aktuellen ausgabe der zeitschrift "bezirksbauernkammer aktuell" der bbk melk wird ein formular "wildschadens-übereinkommen" veröffentlicht. in einem begleitenden artikel werden geschädigte und jäger gebeten, schäden und bezahlte entgelte an das zuständige jagdreferat der bh zu übermitteln.

könnte es sein, dass die darstellung der wildschäden im bezirk melk überwiegend schäden durch wildschweine von jägern, geschädigten, der zuständigen behörde und der medien stark divergiert?


sollten sie das formular brauchen, laden sie es sich ruhig herunter. copyright ist nicht vorhanden. beachten sie auch, dass sie zuerst die entschädigung erhalten müssen, bevor sie unterschreiben!

Dienstag, 12. Februar 2013

die hohe jagd und fischerei

im messezentrum salzburg findet vom 21. bis zum 24.2.2013 die 25. internationale messe für jagd und fischerei statt. die bezeichnung "hohe jagd und fischerei" verunsichert nicht-jäger und -fischer etwas. dürfen auch niedere nicht-jäger und nicht-fischer diese messe besuchen oder steht das nur der erlauchten jagd- und fischerei-gesellschaft zu?


Sonntag, 23. Dezember 2012

aktion "jäger in not"

aufgrund der vielen bedrohungen, die sich der jäger ausgesetzt sieht, hat sich eine aktionsgemeinschaft gefunden, die das überleben des jägers, auch gemeiner jeger genannt, sichern will. in einer originalschrift der ag ist folgendes nachzulesen:

wie eine aktuelle aussendung des world wildWIFE fonds for nature berichtet, musste im grossraum hürm die rote liste um ein weiteres lebewesen ergänzt werden. es handelt sich um den GEMEINEN JEGER (lat. gryner landstreicherus).

während sich die verwandten arten grünpolitiker (gryner politicus) und biobauern (gryner agrarius) zunehmender population erfreuen, ist der gemeine jeger in hürm insbesondere in inning zunehmend vom aussterben bedroht. besonders stark zunehmende wild- und jagdschäden sind zur hauptbedrohung geworden. auch das umstrittene naheverhältnis zu umzäunungen und der anstieg derselben schränkt das nahrungsangebot immer mehr ein.

nicht zuletzt wird die auswildernde gemeine hauskatze zum unmittelbaren nahrungskonkurrenten. auch die bejagbarkeit der natürlichen nahrungsgrundlage wird zusehends schwieriger, da sich beispielsweise der gemeine feldhase in letzter zeit immer besser versteckt. einzelne exemplare sollten sogar schon auf bäumen und sträuchern sitzend gesichtet worden sein.

das fallweise auftreten des gemeinen wilderers hat zu spürbaren einbrüchen im wildbestand, der natürlichen existenzgrundlage, geführt. vandalismus bedroht die natürlichen behausungen wie ansitze, hochstände und jagdhütten.  

wie ökobiologen nun feststellten, geht mit zunehmender jagdlust die paarungsbereitschaft zurück. vermutlich ist deshalb auch die zahl der nachkommen mit zunehmender jagdausübung rückläufig.

auch sympthome von alzheimer treten in letzter zeit vermehrt auf. jeger können sich plötzlich an nichts mehr erinnern. ursache dafür dürfte eine schleichende bleivergiftung sein.

versuche der örtlichen jagdschutzorgane, dem sog. jagdausschuss, die jeger noch mehr zu fördern und ihnen einen möglichst artgerechten lebensraum zu bieten, fruchteten bisher wenig. auch die unterstützung der sog. schwarzen grafen, den jegern ihr artgerechtes verhalten, wie eine grüne besatzungsmacht im revier herumzustolzieren, zu ermöglichen, nutzte wenig.

angesichts der massiven bedrohung des gemeinen jegers wurde eine hilfsaktion unter dem motto "jeger in not" ins leben gerufen. dem unterstützungskomitee ist es wichtig, dass die unterstützung möglichst direkt, schnell und vollständig bei den betroffenen landet. überweisen sie deshalb ihre spende direkt auf das konto der örtlichen jagdgesellschaft oder des örtlichen jagdausschusses. nutzen sie auch die möglichkeit zu einem abbuchungsauftrag. jede noch so kleine spende hilft, die art des gemeinen jegers in seinem überleben zu sichern.

reden sie nicht, tun sie was, zahlen sie!

das schutzkomitee
JEGER IN NOT

Mittwoch, 19. Dezember 2012

sachverhaltsdarstellung kürbisfraß

da ich immer wieder auf das beispielhafte verhalten des weidwerks und die argumentationsweise der örtlichen jagdherrschaft angesprochen werde, finden sie im folgenden die sachverhaltsdarstellung zum besagten wildschaden. die sachverhaltsdarstellung wurde den involvierten parteien und der zuständigen stelle auf der bezirkshauptmannschaft übermittelt. ich habe mir seitens der bh keine reaktion erwartet. die behörde sollte zumindest über die machenschaften vor ort in kenntnis gesetzt werden.

die im jagdausschuss tätigen bauernver(t)r(ä/e)ter haben im verfahren keine parteienstellung, wurden aber vom örtlichen weidwerk in der diskussion vorgeschoben. ihre informationen bezogen sie ausschließlich vom örtlichen weidwerk, niemand aus dem jagdausschuss hat diesbezüglich mit mir kontakt aufgenommen.

vielleicht sollte man bauernbundmitglied werden, dass der jagdausschuss auch die interessen eines bauern vertritt. sollte das wirklich eine rolle spielen, stellt sich die frage, ob der bauernbund einen mitgliedsbeitrag oder schutzgeld einhebt.

viel spass bei der lektüre!

p.s. die namen wurden aus gründen des datenschutzes abgekürzt.

seeben, am 11.12.2005

Sachverhaltsdarstellung

in der Angelegenheit „Wildschaden infolge Hasenfraß in Ölkürbis“

Zwar sind die Verhandlungen mit der Jagdgesellschaft Inning ohne Einigung abgeschlossen, ich musste jedoch in den letzten Tagen feststellen, dass einige involvierte Personen nur einseitig oder unzureichend informiert wurden. In diesem Sinne reiche ich diese Sachverhaltsdarstellung nach.

Auf dem besagten Ölkürbisfeld im Ausmaß von 4,00 ha wurden Ende August 2005 umfangreiche Fraßspuren an der Oberseite der Kürbisse festgestellt. Das Fraßbild passte meiner Meinung am ehesten zum Hasen, eventuell zum Reh. Auf einer größeren Fläche war etwa jeder zweite Kürbis betroffen. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre fallen solche Fraßschäden kaum ertraglich ins Gewicht, die Stellen vernarben und die Früchte sind zumeist problemlos zu ernten.

Unmittelbar nach der Maisernte (der Ölkürbis war von 20 Reihen Mais umgeben) wurden die Kürbisse für die Ernte aufgezeilt. Beim Aufzeilen wurde erst entdeckt, dass die Fraßstellen nicht vernarbt sind, sondern vermutlich aufgrund des warmen Herbstes zu Fäulnis geführt haben. Aufgrund des Fäulnisverlaufes (oben schwarz, Mitte braun, unten noch kürbisfärbig) ist nachvollziehbar, dass die Fäulnis hauptsächlich von den Fraßstellen oben ausgegangen sein muss. Normalerweise fault der Kürbis von unten (Erdnähe) nach oben. Mögliche Auslöser für die überwiegend erdnahe Fäulnis können auch Hamster, Maus und Ratte sein.

Unmittelbar nach Feststellung des Schadens wurde Jagdleiter Anton H. benachrichtigt, der den Schaden umgehend besichtigte. Herr H. meinte, es handle sich vermutlich um Ratten- oder Hamsterfraß-Spuren und es müssten bei diesem Schadensausmaß mindestens 100 Hasen im Feld vorzufinden sein. Weiters hat Herr A. H. das Feld besichtigt. Es wurde vereinbart, die Ernte abzuwarten, um das Schadensausmaß abschätzen zu können. Zudem wurden zwei Früchte mit dem typischen Fraßbild 14 Tage aufbewahrt.

Unmittelbar nach Bestätigung der Erntemenge durch die Fa. W., die die gesamte Ernte übernommen hat, habe ich mir erlaubt, eine Schadensmeldung zu verfassen. Von Fa. W. wurden 2398 kg Kürbis-Kerne übernommen.

Aufgrund der Kürbiszahl und des Kernertrages einer bestimmten Zahl an Früchten lässt sich das ungefähre Ertragsniveau abschätzen. Die Ertragserwartung war bei etwa 800 bis 1000 kg pro ha. Obwohl der Durchschnittsertrag heuer eher unter dem langjährigen Schnitt liegt, fiel das Kürbisfeld durch ungewöhnlich viele Früchte auf. Ertragsunterschiede von 150 bis 1000 kg in einem Jahr sind im übrigen fast als normal anzusehen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, wurde in der Schadensmeldung ein Ertragsausfall von ca. 150 kg pro ha, insgesamt ca. 600 kg veranschlagt. Bei einem Kilopreis von EUR 2,40 abzüglich anteilige Ernte- und Trocknungskosten etwa EUR 2,00 ergibt dies einen geschätzten Ausfall in der Höhe von etwa EUR 1200,-. Realistisch schätze ich den Ausfall allerdings mit 800 bis 1200 kg ein. Das entspricht etwa EUR 1600,- bis 2400,-.

Nach Übergabe der Schadensmeldung hat Jagdleiter Anton H. zu einer Aussprache am 4.12.2005 um 20.00 Uhr ins Gasthaus B. geladen, an der etwa 12 Personen, davon 2 bäuerliche Funktionäre teilnahmen. Welche Rolle die Herrn Anton F. und Helmut F. (Anm. Vertreter des Jagdausschusses) wirklich gespielt haben, bin ich mir nach wie vor nicht im klaren, denn sie haben sich in erster Linie als Handlanger der Jagdgesellschaft profiliert.

Herr Helmut F. hat des weiteren im Vorfeld bereits angedeutet, dass ohnehin kein Schadenersatz mehr möglich sei, weil schon alle Fristen versäumt worden seien. Bestenfalls sei eine Kulanzlösung möglich.

Aus begreiflichen Gründen haben die Anwesenden versucht, allfällige Schadenersatzansprüche wegzuargumentieren:
  • die Fristen seien nicht eingehalten worden
  • die Kürbisse seien zu spät geerntet worden (Anm. ein früherer Erntezeitpunkt hätte den Schaden nicht verringert)
  • man habe nicht reagieren können
  • es habe keine Schadensfeststellung erfolgen können
  • die kalte Witterung hätte ohnehin zu erhöhter Fäulnis geführt (Anm. heuer trat sogar relativ wenig Fäulnis auf. Die faulenden Früchte müssten über das Feld einigermaßen gleichmäßig verteilt sein)
  • der Schaden sei nicht eindeutig auf Hasen zurückzuführen
  • Hasenschäden in Kürbis seien bisher unbekannt (inzwischen von Herrn Neuhauser von der LWK revidiert)
  • es könnten dann ja mehrere auf die Idee kommen, solche Schäden zu melden
  • die Jagdgesellschaft sei finanziell überfordert
  • die Forderung sei unüblich hoch (Anm. bei Kilopreisen von EUR 2,40 ist auch der Schaden unüblich hoch)
  • es gebe auch Fälle, wo mehr gefordert wird als überhaupt an Ertrag zu erwarten sei (Anm. Jagdleiter H. lässt Betrugsverdacht anklingen)
  • in diesem Revier sind ohnehin nur wenige Hasen zu finden (Anm. Haindorf 450 Hasen, Inning 9.12. ca. 240 Hasen)
  • die Durchschnittserträge seien heuer ohnehin wesentlich niedriger (Anm. laut Mitarbeiter der Hagelversicherung dem langjährigen Schnitt entsprechend)
  • zwei Jäger wären nie auf die Idee gekommen, vor ihrer jagdlichen Tätigkeit einen Wildschaden zu melden (Anm. Schäden bis EUR 100,- habe auch ich bisher ignoriert)
  • ein Schadenersatz sei ohnehin nicht mehr möglich, aber man wolle auf dem Kulanzweg eine Einigung erzielen.
  • Wildschäden seien in der Jagdpacht enthalten (Anm. in einem gewissen Umfang akzeptabel)
  • Die Hasen seien schon so wenig wert, dass man bei den Munitionspreisen überlegen müsse, überhaupt welche zu schießen (Anm. Bei Hauskatzen die zB. in Windschutzgürteln Mäuse fangen, hat sich meines Wissens noch kein Jäger diese Frage gestellt)
  • Um EUR 200,- könne man der Frau ein schönes Weihnachtsgeschenk kaufen, was sich ein Jäger in der Regel nicht leisten können (Anm. wenn sich ein Jäger ein solches Geschenk für seine Frau nicht leisten kann, sollte er vielleicht auf die Jagd verzichten)
Es gab bis dato keine Erfahrungen mit Wild und Wildschäden. Das eine oder andere wird in Hinkunft sicher nicht mehr passieren bzw. übersehen werden. Einer Schuld oder grob fahrlässigem Verhalten bin ich mir als Betriebsleiter absolut nicht bewusst.

Da der Schaden für mich wirklich erst mit dem Aufzeilen der Früchte sichtbar und vorher nicht erwartbar war, gehe ich davon aus, dass die Fristen sehr wohl eingehalten wurden. Man müsste das nun ausjudizieren, um die Sachlage richtig festzustellen. Ich hätte nichts dagegen einzuwenden, halte das allerdings insgesamt nicht für sinnvoll.

Nach etwa 2 ½ Stunden Diskussion wurden von den Jägern vorerst ein Reh als Schadenersatz auf dem Kulanzweg angeboten. Wenig später zwei Rehe, anschließend statt den Rehen EUR 200,-. Im Gegenzug bot ich der Jagdgesellschaft die halbe Summe aus der Schadensmeldung, also EUR 600,- an, etwa einem Viertel meines geschätzten tatsächlichen Schadens. Für die Jäger war diese Forderung unvorstellbar hoch.

Unter diesen Umständen habe ich das Angebot der Jagdgesellschaft abgelehnt.

Nach Abwarten einer Woche ist das Vergleichsangebot von EUR 600,- nun hinfällig. Für mich verbuche ich einen Außenstand infolge Wildschadens in der Höhe von EUR 1200,-. Es wird sich herausstellen, inwieweit dieser Außenstand in anderer Form wieder abgedeckt werden kann.

Ich ziehe aus diesem Verfahren folgende Schlüsse:
  • Es spielt keine Rolle, ob Wild Schäden in vierstelliger EUR-Höhe anrichtet oder nicht. Das eigentliche Problem ist, wenn ein Landwirt diesen Schaden meldet. Dann muss er sich vor einem „Standgericht“ verantworten.
  • Auf die typischen bäuerlichen Vertretungen ist praktisch kein Verlass.
  • Man muss fast Jurist sein, um keine Fristen zu übersehen. Damit werden viele Wild- und Jagdschäden von vorneherein auf elegante Kulanzlösungen reduziert.
  • Die Fristen sind teilweise so angelegt, dass man nur schwer Ansprüche geltend machen kann. Das wiederum wäre ein Fall für eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof.
Abschließend stelle ich fest, dass leider keine einvernehmliche Lösung möglich war.
Für mich ist das Verfahren damit im wesentlichen abgeschlossen.

Inwieweit dies für die Inninger Jagdherren eine langfristig sinnvolle Entscheidung war, kann ich nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Johann K.