Sonntag, 21. August 2011

zufälle

erst kürzlich erfuhr ich über die interessante verbindung zwischen wirtschaft, politik, macht und weidwerk. raiffeisen-generalanwalt christian konrad ist neben seiner raiffeisen-funktion auch landesjägermeister in nö. und war zuletzt vorsitzender des wiederwahlkomitees von erwin pröll zum nö. landeshauptmann. böse menschen rätseln jetzt darüber, wieviel von den teilweise hohen spesen der raiffeisen-banken nun als parteispende oder indirekte zuwendung bei der övp landet.

Sonntag, 14. August 2011

interessante überlegungen

über das weidwerk zu diskutieren führt immer wieder zu neuen erkenntnissen. die tatsache, jagdpacht zu zahlen wird irgendwie damit verbunden, dann narrenfreiheit zu haben.

eine vollkommen neue these ist mir dieses wochenende untergekommen: das weidwerk sei eine der schlimmsten mafiaähnlichen strukturen in österreich. ich will das so nicht kommentieren. wie denken sie darüber?

mir ihrem einverständnis veröffentliche ich ihre meinung gerne auch mit angabe ihres namens.

kontakt: hakri@gmx.at

Samstag, 13. August 2011

zaunschaden - teilweise schadenswiedergutmachung

in der angelegenheit des zweifach durchtrennten zaunes ist der betroffene weidmann zumindest um teilweise schadenswiedergutmachung bemüht. er hat das entwendete zaunstück samt steher wieder zurückgegeben und vor dem haus deponiert.


bliebe da noch die geschichte mit der sachbeschädigung.

Mittwoch, 3. August 2011

besatzungsmacht

die tatsache, dass jäger jagdpacht zahlen, verleitet manche weidmänner dazu, sich wie eine besatzungsmacht aufzuführen. privatflächen werden unnötig befahren, waldwege verparkt, in waldjungwüchsen mit dem traktor gehspuren gelegt. oft besitzen die weidmänner sogar unmittelbar daneben selbst feldstücke.

in niederösterreich dürfen privatflächen nur zum zwecke der bringung von wild und zur fütterung befahren werden. wobei schäden zu vermeiden und wenn eingetreten, zu beheben sind.

vielleicht ist es möglich, im jagdgesetz einen passus aufzunehmen, wo dezitiert darauf hingewiesen wird, dass das jagdgesetz auch für weidmänner gilt.

an einem waldrand im bezirk melk befinden sich auf ca. 500 m fünf ansitze. so dicht "bewacht" war nicht mal der eiserne vorhang.

Dienstag, 2. August 2011

kompliziertes jagdrecht

wie kompliziert das jagdrecht in niederösterreich ist, zeigt ein beispiel. ein rehbock verfängt sich in einem schafzaun und verheddert sich. der informierte jäger erlegt das tier mit zwei (!) schüssen und durchtrennt den schafzaun zweimal. laut rechtsauskunft handelt es sich beim offensichtlich beschädigten schafzaun um keinen wild- oder jagdschaden im sinne des jagdrechts, sondern um sachbeschädigung im sinne des zivilrechts. aus jagdrechtlicher sicht muss der jäger den zaun nicht wieder herstellen. der geschädigte müsste die wiederherstellung des zaunes einklagen. ob sich der aufwand lohnt, ist eine andere frage. ein anderer jäger erklärt sich bereit, den zaun wieder herzustellen. der schadensverursacher legt diesem jedoch nahe, das nicht zu tun, weil man aus jagdrechtlicher sicht ja nicht dazu verpflichtet sei. der leser möge sich sein eigenes urteil bilden.

krankheitshalber frühpensioniert

eine der letzten großen rätsel des weidwerks ist, dass jäger zwar so krank sind, dass ihnen eine erwerbstätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann, aber zum führen einer jagdwaffe und zur tätigkeit eines jagdleiters sind sie gesund genug. wenn ein jäger so krank ist, dass er sich nicht mal mehr sagen wir 30 m zu fuss zu seinem ansitz bewegen kann, sollte er vielleicht besser gleich zu hause bleiben - und die jagdkarte abgeben!

kater murli wurde überfahren

stellen sie sich vor, sie finden früh morgens ihren toten kater vor dem haus. wie es scheint, wurde er von einem auto überfahren. aus kriminaltechnischer sicht muss das aber nicht die todesursache sein. möglicherweise ist kater murli opfer der sog. raubzeugjagd. um eine falsche fährte zu legen, wird die katze an einer stelle ausgelegt, wo sie der besitzer sicher findet und mit einem fahrzeug überfahren. der vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass es sich beim täter nicht immer um einen waidmann handeln muss. sollte in hinkunft jemand ihre katze überfahren, schauen sie genau, ob sie eine einschuss- oder ausschuss-wunde finden.