Dienstag, 2. August 2011

kompliziertes jagdrecht

wie kompliziert das jagdrecht in niederösterreich ist, zeigt ein beispiel. ein rehbock verfängt sich in einem schafzaun und verheddert sich. der informierte jäger erlegt das tier mit zwei (!) schüssen und durchtrennt den schafzaun zweimal. laut rechtsauskunft handelt es sich beim offensichtlich beschädigten schafzaun um keinen wild- oder jagdschaden im sinne des jagdrechts, sondern um sachbeschädigung im sinne des zivilrechts. aus jagdrechtlicher sicht muss der jäger den zaun nicht wieder herstellen. der geschädigte müsste die wiederherstellung des zaunes einklagen. ob sich der aufwand lohnt, ist eine andere frage. ein anderer jäger erklärt sich bereit, den zaun wieder herzustellen. der schadensverursacher legt diesem jedoch nahe, das nicht zu tun, weil man aus jagdrechtlicher sicht ja nicht dazu verpflichtet sei. der leser möge sich sein eigenes urteil bilden.

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