Samstag, 13. August 2011

zaunschaden - teilweise schadenswiedergutmachung

in der angelegenheit des zweifach durchtrennten zaunes ist der betroffene weidmann zumindest um teilweise schadenswiedergutmachung bemüht. er hat das entwendete zaunstück samt steher wieder zurückgegeben und vor dem haus deponiert.


bliebe da noch die geschichte mit der sachbeschädigung.

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