die im jagdausschuss tätigen bauernver(t)r(ä/e)ter haben im verfahren keine parteienstellung, wurden aber vom örtlichen weidwerk in der diskussion vorgeschoben. ihre informationen bezogen sie ausschließlich vom örtlichen weidwerk, niemand aus dem jagdausschuss hat diesbezüglich mit mir kontakt aufgenommen.
vielleicht sollte man bauernbundmitglied werden, dass der jagdausschuss auch die interessen eines bauern vertritt. sollte das wirklich eine rolle spielen, stellt sich die frage, ob der bauernbund einen mitgliedsbeitrag oder schutzgeld einhebt.
viel spass bei der lektüre!
p.s. die namen wurden aus gründen des datenschutzes abgekürzt.
seeben, am
11.12.2005
Sachverhaltsdarstellung
in der
Angelegenheit „Wildschaden infolge Hasenfraß in Ölkürbis“
Zwar sind die
Verhandlungen mit der Jagdgesellschaft Inning ohne Einigung
abgeschlossen, ich musste jedoch in den letzten Tagen feststellen,
dass einige involvierte Personen nur einseitig oder unzureichend
informiert wurden. In diesem Sinne reiche ich diese
Sachverhaltsdarstellung nach.
Auf dem besagten
Ölkürbisfeld im Ausmaß von 4,00 ha wurden Ende August 2005
umfangreiche Fraßspuren an der Oberseite der Kürbisse festgestellt.
Das Fraßbild passte meiner Meinung am ehesten zum Hasen, eventuell
zum Reh. Auf einer größeren Fläche war etwa jeder zweite Kürbis
betroffen. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre fallen solche
Fraßschäden kaum ertraglich ins Gewicht, die Stellen vernarben und
die Früchte sind zumeist problemlos zu ernten.
Unmittelbar nach der
Maisernte (der Ölkürbis war von 20 Reihen Mais umgeben) wurden die
Kürbisse für die Ernte aufgezeilt. Beim Aufzeilen wurde erst
entdeckt, dass die Fraßstellen nicht vernarbt sind, sondern
vermutlich aufgrund des warmen Herbstes zu Fäulnis geführt haben.
Aufgrund des Fäulnisverlaufes (oben schwarz, Mitte braun, unten noch
kürbisfärbig) ist nachvollziehbar, dass die Fäulnis hauptsächlich
von den Fraßstellen oben ausgegangen sein muss. Normalerweise fault
der Kürbis von unten (Erdnähe) nach oben. Mögliche Auslöser für
die überwiegend erdnahe Fäulnis können auch Hamster, Maus und
Ratte sein.
Unmittelbar nach
Feststellung des Schadens wurde Jagdleiter Anton H. benachrichtigt,
der den Schaden umgehend besichtigte. Herr H. meinte, es handle sich
vermutlich um Ratten- oder Hamsterfraß-Spuren und es müssten bei
diesem Schadensausmaß mindestens 100 Hasen im Feld vorzufinden sein.
Weiters hat Herr A. H. das Feld besichtigt. Es wurde vereinbart, die
Ernte abzuwarten, um das Schadensausmaß abschätzen zu können.
Zudem wurden zwei Früchte mit dem typischen Fraßbild 14 Tage
aufbewahrt.
Unmittelbar nach
Bestätigung der Erntemenge durch die Fa. W., die die gesamte Ernte
übernommen hat, habe ich mir erlaubt, eine Schadensmeldung zu
verfassen. Von Fa. W. wurden 2398 kg Kürbis-Kerne übernommen.
Aufgrund der Kürbiszahl
und des Kernertrages einer bestimmten Zahl an Früchten lässt sich
das ungefähre Ertragsniveau abschätzen. Die Ertragserwartung war
bei etwa 800 bis 1000 kg pro ha. Obwohl der Durchschnittsertrag heuer
eher unter dem langjährigen Schnitt liegt, fiel das Kürbisfeld
durch ungewöhnlich viele Früchte auf. Ertragsunterschiede von 150
bis 1000 kg in einem Jahr sind im übrigen fast als normal anzusehen.
Um auf der sicheren Seite
zu sein, wurde in der Schadensmeldung ein Ertragsausfall von ca. 150
kg pro ha, insgesamt ca. 600 kg veranschlagt. Bei einem Kilopreis von
EUR 2,40 abzüglich anteilige Ernte- und Trocknungskosten etwa EUR
2,00 ergibt dies einen geschätzten Ausfall in der Höhe von etwa EUR
1200,-. Realistisch schätze ich den Ausfall allerdings mit 800 bis
1200 kg ein. Das entspricht etwa EUR 1600,- bis 2400,-.
Nach Übergabe der
Schadensmeldung hat Jagdleiter Anton H. zu einer Aussprache am
4.12.2005 um 20.00 Uhr ins Gasthaus B. geladen, an der etwa 12
Personen, davon 2 bäuerliche Funktionäre teilnahmen. Welche Rolle
die Herrn Anton F. und Helmut F. (Anm. Vertreter des Jagdausschusses)
wirklich gespielt haben, bin ich mir nach wie vor nicht im klaren,
denn sie haben sich in erster Linie als Handlanger der
Jagdgesellschaft profiliert.
Herr Helmut F. hat des
weiteren im Vorfeld bereits angedeutet, dass ohnehin kein
Schadenersatz mehr möglich sei, weil schon alle Fristen versäumt
worden seien. Bestenfalls sei eine Kulanzlösung möglich.
Aus begreiflichen Gründen
haben die Anwesenden versucht, allfällige Schadenersatzansprüche
wegzuargumentieren:
- die Fristen seien nicht eingehalten worden
- die Kürbisse seien zu spät geerntet worden (Anm. ein früherer Erntezeitpunkt hätte den Schaden nicht verringert)
- man habe nicht reagieren können
- es habe keine Schadensfeststellung erfolgen können
- die kalte Witterung hätte ohnehin zu erhöhter Fäulnis geführt (Anm. heuer trat sogar relativ wenig Fäulnis auf. Die faulenden Früchte müssten über das Feld einigermaßen gleichmäßig verteilt sein)
- der Schaden sei nicht eindeutig auf Hasen zurückzuführen
- Hasenschäden in Kürbis seien bisher unbekannt (inzwischen von Herrn Neuhauser von der LWK revidiert)
- es könnten dann ja mehrere auf die Idee kommen, solche Schäden zu melden
- die Jagdgesellschaft sei finanziell überfordert
- die Forderung sei unüblich hoch (Anm. bei Kilopreisen von EUR 2,40 ist auch der Schaden unüblich hoch)
- es gebe auch Fälle, wo mehr gefordert wird als überhaupt an Ertrag zu erwarten sei (Anm. Jagdleiter H. lässt Betrugsverdacht anklingen)
- in diesem Revier sind ohnehin nur wenige Hasen zu finden (Anm. Haindorf 450 Hasen, Inning 9.12. ca. 240 Hasen)
- die Durchschnittserträge seien heuer ohnehin wesentlich niedriger (Anm. laut Mitarbeiter der Hagelversicherung dem langjährigen Schnitt entsprechend)
- zwei Jäger wären nie auf die Idee gekommen, vor ihrer jagdlichen Tätigkeit einen Wildschaden zu melden (Anm. Schäden bis EUR 100,- habe auch ich bisher ignoriert)
- ein Schadenersatz sei ohnehin nicht mehr möglich, aber man wolle auf dem Kulanzweg eine Einigung erzielen.
- Wildschäden seien in der Jagdpacht enthalten (Anm. in einem gewissen Umfang akzeptabel)
- Die Hasen seien schon so wenig wert, dass man bei den Munitionspreisen überlegen müsse, überhaupt welche zu schießen (Anm. Bei Hauskatzen die zB. in Windschutzgürteln Mäuse fangen, hat sich meines Wissens noch kein Jäger diese Frage gestellt)
- Um EUR 200,- könne man der Frau ein schönes Weihnachtsgeschenk kaufen, was sich ein Jäger in der Regel nicht leisten können (Anm. wenn sich ein Jäger ein solches Geschenk für seine Frau nicht leisten kann, sollte er vielleicht auf die Jagd verzichten)
Es gab bis dato keine
Erfahrungen mit Wild und Wildschäden. Das eine oder andere wird in
Hinkunft sicher nicht mehr passieren bzw. übersehen werden. Einer
Schuld oder grob fahrlässigem Verhalten bin ich mir als
Betriebsleiter absolut nicht bewusst.
Da der Schaden für mich
wirklich erst mit dem Aufzeilen der Früchte sichtbar und vorher
nicht erwartbar war, gehe ich davon aus, dass die Fristen sehr wohl
eingehalten wurden. Man müsste das nun ausjudizieren, um die
Sachlage richtig festzustellen. Ich hätte nichts dagegen
einzuwenden, halte das allerdings insgesamt nicht für sinnvoll.
Nach etwa 2 ½ Stunden
Diskussion wurden von den Jägern vorerst ein Reh als Schadenersatz
auf dem Kulanzweg angeboten. Wenig später zwei Rehe, anschließend
statt den Rehen EUR 200,-. Im Gegenzug bot ich der Jagdgesellschaft
die halbe Summe aus der Schadensmeldung, also EUR 600,- an, etwa
einem Viertel meines geschätzten tatsächlichen Schadens. Für die
Jäger war diese Forderung unvorstellbar hoch.
Unter diesen Umständen
habe ich das Angebot der Jagdgesellschaft abgelehnt.
Nach Abwarten einer Woche
ist das Vergleichsangebot von EUR 600,- nun hinfällig. Für mich
verbuche ich einen Außenstand infolge Wildschadens in der Höhe von
EUR 1200,-. Es wird sich herausstellen, inwieweit dieser Außenstand
in anderer Form wieder abgedeckt werden kann.
Ich ziehe aus diesem
Verfahren folgende Schlüsse:
- Es spielt keine Rolle, ob Wild Schäden in vierstelliger EUR-Höhe anrichtet oder nicht. Das eigentliche Problem ist, wenn ein Landwirt diesen Schaden meldet. Dann muss er sich vor einem „Standgericht“ verantworten.
- Auf die typischen bäuerlichen Vertretungen ist praktisch kein Verlass.
- Man muss fast Jurist sein, um keine Fristen zu übersehen. Damit werden viele Wild- und Jagdschäden von vorneherein auf elegante Kulanzlösungen reduziert.
- Die Fristen sind teilweise so angelegt, dass man nur schwer Ansprüche geltend machen kann. Das wiederum wäre ein Fall für eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof.
Abschließend stelle ich
fest, dass leider keine einvernehmliche Lösung möglich war.
Für mich ist das
Verfahren damit im wesentlichen abgeschlossen.
Inwieweit dies für die
Inninger Jagdherren eine langfristig sinnvolle Entscheidung war, kann
ich nicht beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann K.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen